Normen verlinken - Prototyp (Stand: 07.02.2020 16:09 Uhr)
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1. Text eingeben:
Was kann dieser Prototyp schon alles?
Ganz einfache Fälle: § 100 BGB Art. 1 GG § 105a BGB Vor und nach den Normen kann auch beliebiger Text stehen. In diesem Satz kommt zum Beispiel vor der ersten Norm (§ 100 BGB) lauter Text. Später folgen dann auch nochmal zwei Normen (§§ 100, 101 BGB). Mehrere Paragraphen: §§ 280, 281 BGB Absätze (als römische Zahlen oder mit "Abs. " davor): § 94 I BGB Art. 1 I GG § 1 VIII BauGB <-- Auch hohe Absätze sind kein Problem § 244 Abs. 2 StGB <-- geht jetzt auch mit ausgeschriebenen Absätzen 🆕 Sätze (können als arabische Zahlen oder mit "S. " davor geschrieben werden): § 97 I 2 BGB § 97 I S. 2 BGB Art. 1 I 2 GG Nummern: § 98 Nr. 2 BGB § 307 II Nr. 1 BGB <-- auch in Kombination mit Absätzen und Sätzen möglich! Halbsätze: § 2 II Hs. 2 SGB I Die oft verwendeten Angaben "f." (= "folgende") und "ff." (= "folgende folgende") sind ebenfalls kein Problem: §§ 823 ff. BGB §§ 242 f. StGB Abgefahrene Kombinationen sind möglich: 🚀 §§ 280 I, III, 281 BGB §§ 275 II 1, III, II 2 BGB §§ 275 II 2, IV, 281 III, I 3 BGB § 48 I S. 1, S. 2, II S. 1, S. 2, S. 3 Nr. 1, Nr. 3, IV VwVfG Wenn
Gesetzbücher
im Text genannt werden, ohne dass eine bestimmte Norm genannt wird, werden die ebenfalls verlinkt. Bsp: Die Einzelheiten sind im BImSchG geregelt. Normen, die bereits manuell verlinkt wurden, werden nicht verändert. * Bsp. 1:
§§ 105a BGB
(auf Google verlinkt) * Bsp. 2:
Hier ist die ganze Zeile inkl. folgender Norm: § 100 BGB auf Google verlinkt.
* Bsp. 3: Sogar wenn nur einzelne Teile einer Normangabe verlinkt wurden, wird die Angabe nicht verändert. Bsp: "II" in folgender Angabe: § 123 I,
II
BGB, Gesetze mit "schwierigen" Namen werden ebenfalls unterstützt: AÜG, Rom-II-VO, VStättVO, BörsG, SGB I, JVollzGB III, VOB/A, ZwVwV Normen OHNE Gesetzesangabe (z.B. § 97 I, II S. 2 oder §§ 280, 823 ff.) werden (standardmäßig) zum BGB verlinkt. In Anki werde ich das vielleicht nur für bestimmte Stapel aktivieren (z.B. in Unterstapeln von "Privatrecht" oder "Zivilrecht" wird auf's BGB verlinkt, in Unterstapeln von "Strafrecht" auf's StGB). Einfach generell auf's StGB zu verlinken wäre insofern problematisch als dass dann dem System unbekannte Gesetze wie die LBauO (z.B. § 70 LBauO RLP) ebenfalls auf's BGB verlinkt werden. 🤔 Wer da eine bessere Idee hat, soll sich melden! Die Normen können auch nicht-brechende Leerzeichen ( ) enthalten (nicht sichtbar): § 100 BGB Diese Paragraphenzeichen 👉 §§ müssen nicht verlinkt werden, obwohl in diesem Satz später sogar eine Zahl und ein Gesetz genannt wird: 100 BGB. Klappt. 👌
--- GEPLANT: ---
Nichts mehr, alles fertig! 👌
--- Keine Fehler / nicht unterstützt (und auch nicht geplant): ---
§§ 97 I 1, 2, II BGB <-- doppeldeutig, ob "2" ein Paragraph oder Satz 2 von dem zuvor genannten Paragraph 97 Abs. 1 sein soll. Richtig wäre stattdessen: §§ 97 I S. 1, S. 2, II BGB § 80 VwGO, 30 BGB <-- Wird nicht korrekt verlinkt, aber das ist aus meiner Sicht kein Fehler. Vor die 30 müsste auch noch ein Paragraphenzeichen, damit die Angabe korrekt ist. §§ 123 I, II <-- Bei zwei Paragraphenzeichen können entweder mehrere Paragraphen genannt werden (z.B. §§ 123, 124) oder f. bzw. ff. am Ende, aber keine einzelnen Absätze (gilt nur für Paragraphen ohne Gesetzesangabe). -->
🔗 Paragraphen verlinken 🔗
2. Text, in dem alle Paragraphen verlinkt sind:
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